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Allgemeine Informationen zu elektronischen Kontaktmöglichkeiten

Elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Lindlar

Sie erreichen die Gemeinde Verwaltung selbstverständlich auch per E-Mail an die veröffentlichen Adressen. Wir müssen Sie aber darauf hinweisen, dass die Kommunikation über das Kontaktformular oder per unverschlüsselter E-Mail unsicher ist, da für unberechtigte Dritte grundsätzlich die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation besteht. Weitere Informationen zur E-Mail-Kommunikation mit der Gemeinde Lindlar erhalten Sie unter folgendem Link:

Die Amtssprache ist bei allen Verfahren Deutsch.

Informationen zur rechtsverbindlichen Kommunikation finden Sie unter den Punkten virtuelle Poststelle und De-Mail.

Sofern Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie wie gewohnt auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.

Zugangseröffnung der Gemeinde Lindlar für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg gemäß §3 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (bzw. gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)

Das E-Government-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz: EGovG NRW) sieht vor, dass die Behörden einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg nach den Vorschriften des § 3a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen eröffnet, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Für den Zugang soll die Behörde auch ein Verschlüsselungsverfahren anbieten.

Der elektronische Zugang zur Gemeinde Lindlar für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation -insbesondere für die Übermittlung elektronischer Dokumente- zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), ist ab sofort durch die Einrichtung einer virtuellen Poststelle und einer De-Mail Adresse für diesen Zweck gewährleistet.

Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation in Verwaltungsverfahren

Entsprechend den verwaltungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW) ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Entsprechendes gilt im Privatrecht (§ 126a BGB).

Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) im Sinne des § 3 a VwVfG NRW zur Verwaltung der Gemeinde Lindlar für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten sowie des öffentlichen Rechts und der Gemeinde Lindlar ist eröffnet.

Rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumente können über die von der Gemeinde Lindlar betriebene virtuelle Poststelle (kurz: VPS) elektronisch an die Verwaltung gesandt werden. Die in vielen Verwaltungsverfahren benötigte eigenhändige Unterschrift wird hierbei durch die „qualifizierte elektronische Signatur" ersetzt.

Signierte Mitteilungen und Dokumente werden grundsätzlich angenommen und ein Verfahren eröffnet. Das Verfahren wird in den gesetzlich definierten Fällen digital weitergeführt. In anderen Fällen kann die verwaltungsseitige Kommunikation auch schriftlich erfolgen.

Gleiches gilt für Mitteilungen und Dokumente, die als De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung an die Gemeinde Lindlar übertragen werden.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten des elektronischen Zugangs zur Verwaltung:

Das Rathaus in Lindlar

Gemeinde Lindlar
Borromäusstraße 1
51789 Lindlar

Die Mitarbeiterinnen der Information im Erdgeschoss helfen Ihnen gerne weiter.
Telefon: 02266 96-0