Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Lindlar ist bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit kommt den Vorgaben des §4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) nach und gilt für https://www.lindlar.de/ de sowie für eigenständige Internetseiten unterhalb dieser Domain (Subdomains).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite der Gemeinde Lindlar https://www.lindlar.de/ ist mit dem
- Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nähere Informationen zu diesem Thema folgen in Kürze.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am [24.09.2025] erstellt.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer [BIK BITV- oder WCAG (2.2)]- Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am [24.09.2025] überprüft.
Feedback und Kontakt
Über das folgende Kontaktformular können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen bezüglich der Barrierefreiheit auf https://www.lindlar.de/. Insbesondere können Sie uns Fragen stellen, etwaige Mängel mitteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einholen.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Lindlar nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail unter Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Anfrage keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.
Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
030 18527-2805
030 18527-2901
info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Feedbackformular
Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
Die benötigten Formularfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.