Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Lindlar ist bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit kommt den Vorgaben des §4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) nach und gilt für https://www.lindlar.de/ de sowie für eigenständige Internetseiten unterhalb dieser Domain (Subdomains).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite der Gemeinde Lindlar https://www.lindlar.de/ ist mit dem

  • Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

teilweise vereinbar.

Auf der Webseite ist die Assistenzsoftware Eye-Able® eingebunden. Sie bietet den Nutzenden umfangreiche Anpassungsmöglichkeiten. Unter anderem lässt sich die Schriftgröße oder der Kontrast verändern. Zudem bietet die Software eine Vorlesefunktion sowie einen Farbfilter für Personen mit Farbschwächen. 

Nicht barrierefreie Inhalte

Linktexte: Einige Links auf der Webseite sind noch nicht mit ausreichend beschreibenden Texten versehen. Es wird bei der Gemeinde daran gearbeitet diesen Aspekt systematisch zu beheben, um eine bessere Navigation zu gewährleisten.

Alternativtexte für Bilder: Wir arbeiten daran, allen Bildern auf der Webseite detailliertere Alternativtexte hinzuzufügen. Dies ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bei allen Grafiken und Bildern der Fall. 

PDF-Dokumente: Unsere Webseite enthält zahlreiche PDF-Dokumente, die noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind. Angesichts der Vielzahl dieser Dokumente wird kontinuierlich an deren schrittweiser Anpassung in ein barrierefreies Format gearbeitet. 

Inhalte in leichter Sprache: Bislang sind keine Inhalte in leichter Sprache verfügbar. Da die Inhalte der Webseite teilweise komplex sind, lässt sich eine durchgehend einfache Sprache (z. B. der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer umsetzen. Darüber hinaus stellt die Erstellung von barrierefreien Angeboten in Leichter Sprache und Gebärdensprache für alle Inhalte der Webseite zum aktuellen Zeitpunkt einen unverhältnismäßigen Aufwand dar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am [24.09.2025] erstellt. 

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer [BIK BITV- oder WCAG (2.2)]- Selbstbewertung. 

Die Erklärung wurde zuletzt am [24.09.2025] überprüft.

Feedback und Kontakt

Über das folgende Kontaktformular können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen bezüglich der Barrierefreiheit auf https://www.lindlar.de/. Insbesondere können Sie uns Fragen stellen, etwaige Mängel mitteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einholen.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Lindlar nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail unter Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Anfrage keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.

Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
030 18527-2805
030 18527-2901
info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Feedbackformular

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