Der Bürgermeister
Aufgaben und Stellung des Bürgermeisters
- Aufgaben und Stellung des Bürgermeisters sind in der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in § 62 festgelegt.
- Gemeinsam mit der Kämmerin und dem Beigeordneten bildet der Bürgermeister den Verwaltungsvorstand der Gemeinde und ist dessen Vorsitzender.
Laut Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen (GO NRW), § 70 sind die „Mitglieder des Verwaltungsvorstandes (…) verpflichtet, sich im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung gegenseitig zu unterrichten und zu beraten. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Bürgermeister.“
Der Bürgermeister

Sven Engelmann
Bürgermeister