Wirtschaftsförderung und Existenzgründung

Sie haben eine Geschäftsidee und möchten sich selbstständig machen?

Wenn Sie Fragen zur Existenzgründung oder zur Gewerbeanmeldung haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung gerne zur Verfügung.

Auf einige Ihrer Fragen finden Sie auch hier schon Antworten:

Wo kann ich Informationen zur Existenzgründung erhalten?

Erste Informationen zur Existenzgründung erhalten Sie bei unserem Fachbereich für Sicherheit und Ordnung (Gewerbeanmeldestelle). Für vertiefende Informationen bzw. eine Gründungsberatung können Sie sich an das GO MIT Beratungscenter wenden.
Informationen zur Gewerbeanmeldung können Sie beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung erhalten. Nähere Informationen und Anregungen erhalten Sie auch bei der Industrie- und Handelskammer, Zweigstelle Oberberg, oder bei der Handwerkskammer zu Köln.
 
Im Internet bietet das GTC – Gründungs- und Technologiezentrum Gummersbach und das Gründungsnetzwerk NRW umfangreiche Informationen an.

Darf ich das angestrebte Gewerbe ausüben? Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten?

Diese Thematik ist zu komplex, um sie an dieser Stelle kurz darstellen zu können. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner.

Wo muss ich meine Unternehmensgründung registrieren lassen?

Sämtliche Gewerbebetriebe sind beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung anzumelden. Besondere Rechtsformen (AG, GmbH, KG, OHG etc.) müssen beim Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen werden. Für Lindlar ist dies das Amtsgericht Köln, Telefon: (0221) 7711-0.

Gibt es für mich als Existenzgründer Fördermittel?

Informationen über Fördermittel für Existenzgründer erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer, Zweigstelle Oberberg oder bei der Handwerkskammer zu Köln.

Wenn Sie Fördermittel benötigen, können Sie sich auch an Ihre Hausbank oder an das GO MIT Beratungscenter  wenden.

Für die Erstellung meines Business-Planes benötige ich statistisches Material über die Bevölkerungsstruktur (Alter, Beruf, Einkommen, Zahl der Kinder etc.). Kann mir die Gemeinde Lindlar die gewünschten Daten zur Verfügung stellen?

Statistisches Material jeglicher Art erhalten Sie beim bei „Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen“.

Statistisches Material über Städte und Gemeinden wird in der Landesdatenbank des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW im Internet veröffentlicht und ist kostenfrei online abrufbar. Weitere Informationen finden Sie außerdem auf dem Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Ansprechpartner

Ulf Engelmann

Fachbereichsleiter Sicherheit und Ordnung; allgemeines und besonderes Ordnungsbehördenrecht
02266 96-114
Raum E 05
persönliche Erreichbarkeit
nach telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14.00-16.00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr
Informationen zu Banken und Sparkassen in Lindlar