Planen

Aufgaben und Leitsätze der Bauleitplanung.

 

Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Die Bauleitplanung wird häufig auch als städtebauliche Planung bezeichnet. Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Der Flächennutzungsplan (FNP)

Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Der Bebauungsplan (B-Plan)

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des Baugesetzbuches erforderliche Maßnahmen. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Leitsätze der Bauleitplanung

Bauleitpläne sollen

  • eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten
  • eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten
  • dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und
  • dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
Ansprechpartner

Petric Newrzella

Fachbereichsleiter Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz
02266 96-305
Raum 219
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nach telefonischer Vereinbarung
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Hardy Buchheister

Bauleitplaner
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Wolfgang Höller

Sachbearbeiter Planen
02266 96-301
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Montag 8:30-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Donnerstag & Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
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Darleene Lippert

Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz Sekretariat
02266 96-306
Raum 219
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nach telefonischer Vereinbarung
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