Transparenz

Zur Arbeit von Bürgermeister und Ratsmitgliedern gehören neben der Arbeit in Rat und Ausschüssen auch die Mitarbeit in Gremien und Organen von gemeindeeigenen Unternehmen sowie von regionalen Organisationen. In der Regel werden der Bürgermeister und die Ratsmitglieder z.B. dorthin durch entsprechende Beschlüsse des Gemeinderates entsendet. Die beigefügte Übersicht enthält eine Aufstellung über die Mitgliedschaften in diesen Gremien (z.B. in Aufsichtsräten oder Vereinsvorständen). 

Die Ratsmitglieder und der Bürgermeister sind verpflichtet, die Öffentlichkeit sowie sich gegenseitig über ihre Mitgliedschaften in Gremien und über ihre Nebentätigkeiten zu informieren. Grundlage hierfür sind das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW und die Ehrenordnung der Gemeinde Lindlar. Der Bürgermeister legt darüber hinaus nicht nur seine Nebentätigkeiten, sondern auch seine Nebeneinkünfte gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie gegenüber dem Gemeinderat offen. Einmal jährlich werden auch die Nebentätigkeiten der Ratsmitglieder über sechs Wochen durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme im Ratsbüro öffentlich zugänglich gemacht, nach entsprechender Hinweisbekanntmachung der Gemeinde. Die Nebentätigkeiten der Lindlarer Verwaltungsführung sind darüber hinaus im Jahresabschluss der Gemeinde Lindlar enthalten.

Ansprechpartner

Bürgermeister- und Ratsbüro
Telefon: 02266 96-410
Telefon: 02266 96-409
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