Wo finde ich was?
Wohngeld
Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter/Mieterinnen von Wohnraum oder für Heimbewohner/innen im Sinne des Heimgesetzes gewährt. Auch Eigentümer/innen von Wohnungen oder Eigenheimen können Anspruch auf Wohngeld als Lastenzuschuss haben.
Die Höhe des Wohngeldes hängt vom Einkommen, von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und von der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird, ab. Weitergehende Informationen und Formulare finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums des Landes NRW unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Über den Wohngeldrechner des Landes NRW kann vorab die Höhe eines evtl. Anspruchs auf Wohngeld berechnet werden. Den Link dazu finden Sie hier: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Die Antragstellung kann mit vorheriger Terminabsprache bei den zuständigen Mitarbeiterinnen vor Ort im Rathaus Lindlar gestellt werden:
Buchstabe A-M: Frau Dreßen
Buchstabe N-Z: Frau Bosbach-Nowak
Ein Wohngeldantrag kann auch online gestellt werden. Dies ist möglich über das Service-Portal “Gemeinsam-Online”, ein digitales Dienstleistungsangebot von Bund, Ländern und Kommunen unter folgenden Links:
für Wohngeld als Mietzuschuss (Mieter/Mieterinnen, Heimbewohner/innen):
Erstantrag unter: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA
Weiterleistungsantrag unter: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUWA
Erhöhungsantrag unter: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEH
Änderungsmitteilung unter: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUAE
für Wohngeld als Lastenzuschuss (Eigentümer/innen):
Erstantrag unter: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEA
Weiterleistungsantrag unter: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUWA
Erhöhungsantrag unter: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEH
Änderungsmitteilung unter: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUAE
Wenn Kinder bei der Wohngeldbewilligung als Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden, kann auf Antrag ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Schulbeihilfe, Mittagessen, Klassenfahrten u.a.) geprüft werden. Informationen unter: https://www.lindlar.de/buergerinfo-und-service/wo-finde-ich-was/anliegensuche/anliegen-details/details/bildung-und-teilhabe.html