Wo finde ich was?
Wohngeld
Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter/Mieterinnen von Wohnraum oder für Heimbewohner/innen im Sinne des Heimgesetzes gewährt. Auch Eigentümer/innen von Wohnungen oder Eigenheimen können Anspruch auf Wohngeld als Lastenzuschuss haben.
Die Höhe des Wohngeldes hängt vom Einkommen, von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und von der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird, ab. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums des Landes NRW unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Die Antragstellung kann mit vorheriger Terminabsprache bei den zuständigen Mitarbeiterinnen vor Ort im Rathaus gestellt werden:
Buchstabe A-M: Frau Dreßen
Buchstabe N-Z: Frau Bosbach-Nowak
Ein Wohngeldantrag kann auch online gestellt werden.
Dies ist möglich über den Wohngeldrechner des Landes NRW für den Mietzuschuss und für den Lastenzuschuss unter: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Hier kann die Höhe eines evtl. Anspruchs auf Wohngeld vorab berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden. Ebenso können hier die Antragsformulare ausgedruckt werden.
Dies ist auch möglich über das Service-Portal “Gemeinsam-Online”, ein digitales Dienstleistungsangebot von Bund, Ländern und Kommunen unter folgenden Links:
für den Mietzuschuss unter: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA
für den Lastenzuschuss unter: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEA
Wenn Kinder bei der Wohngeldbewilligung als Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden, kann auf Antrag ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Schulbeihilfe, Mittagessen, Klassenfahrten u.a.) geprüft werden. Informationen unter: https://www.lindlar.de/buergerinfo-und-service/wo-finde-ich-was/anliegensuche/anliegen-details/details/bildung-und-teilhabe.html