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Wo finde ich was?
Wohngeld
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird wie folgt gezahlt:
- als Zuschuss zur Miete für Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes
- als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) bei einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum öffentlich gefördert oder frei finanziert ist.
Die Antragstellung erfolgt nach persönlicher Vorsprache im Rathaus oder über den Wohngeldrechner des Landes NRW: LINK. Hier kann die Höhe eines evtl. Anspruchs auf Wohngeld vorab berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Weitere Synonyme
- Wohngeld
Ansprechpartner
Cornelia Dreßen
Sachbearbeiterin Familie, Senioren, Jugend und Soziales