Wo finde ich was?

Wohngeld

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird wie folgt gezahlt:

  • als Zuschuss zur Miete für Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes
  • als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) bei einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung

Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum öffentlich gefördert oder frei finanziert ist.

Die Antragstellung erfolgt nach persönlicher Vorsprache im Rathaus oder über den Wohngeldrechner des Landes NRW: LINK. Hier kann die Höhe eines evtl. Anspruchs auf Wohngeld vorab berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Weitere Synonyme

  • Wohngeld
Ansprechpartner

Cornelia Dreßen

Sachbearbeiterin Familie, Senioren, Jugend und Soziales
02266 96-313
Raum 121
persönliche Erreichbarkeit
Mo 8:30-12:00 Uhr + 14:00-18:00 Uhr, Di + Fr 8:30-12:00 Uhr. Mittwochs und donnerstags geschlossen.
telefonische Erreichbarkeit
Mo 8:30-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 Uhr, Di u. Mi 8:30-12:00 Uhr + 14:00-16:00 Uhr, Do 8:30 - 12:00 Uhr + 14:00-15:00 Uhr, Fr 8:30-12:00 Uhr