Wo finde ich was?
Bildung und Teilhabe
Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach
dem SGB II oder SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Es gibt Leistungen für:
Tagesausflüge und Klassenfahrten
Schulbedarf
Lernförderung
Mittagessen
Kultur, Sport und Freizeit
Für Bürgergeldempfänger ist das örtliche Jobcenter zuständig.
In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden des örtlichen Sozialamtes.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises unter folgenden Link: https://service.obk.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/26598/show
Ansprechpartner
Andrea Beckmann-Hinrichs
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprachetelefonische Erreichbarkeit
Mo 08:30-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 UhrMi-Fr 8:30-12:00 Uhr