Aktuelles aus der Gemeinde

Neue Förderprogramme für den Hauptort Lindlar starten - Verfügungsfonds sowie Hof- und Fassadenprogramm unterstützen private Projekte im ISEK-Fördergebiet

Verfügungsfonds sowie Hof- und Fassadenprogramm unterstützen private Projekte im ISEK-Fördergebiet

Für den Hauptort Lindlar starten zwei neue Förderprogramme im Rahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK): der Verfügungsfonds sowie das Hof- und Fassadenprogramm. Der Rat der Gemeinde Lindlar hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2026 die dazugehörigen Richtlinien und Antragsunterlagen beschlossen. Beide Programme laufen bis 2028 und sind Teil der Städtebauförderung.

Ziel ist es, den Hauptort Lindlar weiter aufzuwerten, private und gemeinschaftliche Initiativen zu stärken und den Erneuerungsprozess im Fördergebiet aktiv mitzugestalten. Bürgerinnen und Bürger, Eigentümerinnen und Eigentümer, Gewerbetreibende, Vereine sowie weitere örtliche Akteurinnen und Akteure sind eingeladen, eigene Ideen einzubringen und Fördermittel zu beantragen.

Verfügungsfonds fördert kleinere Projekte vor Ort

Mit dem Verfügungsfonds können kleinere Projekte aus der Bürger- und Händlerschaft unterstützt werden, die zur Belebung, Verschönerung und Stärkung des Hauptorts beitragen. Förderfähig sind beispielsweise:

  • Begrünungsaktionen
  • kleinere Anschaffungen für den öffentlichen Raum
  • Aktionen zur Stärkung des Miteinanders
  • Kunst- und Kulturprojekte

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Mindestens 50 Prozent Eigenanteil müssen von den Antragstellenden selbst getragen werden. Die Gesamtkosten eines Projekts müssen zwischen 300 Euro brutto und 3.000 Euro brutto liegen.

Hof- und Fassadenprogramm für Eigentümerinnen und Eigentümer

Das Hof- und Fassadenprogramm richtet sich insbesondere an Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Fördergebiet. Gefördert werden können Maßnahmen zur gestalterischen Aufwertung von:

  • privaten Fassaden
  • Hof- und Vorgartenflächen
  • Mauern und Einfriedungen
  • weiteren sichtbaren Elementen
  • Begrünungsmaßnahmen

Ziel ist es, das Ortsbild sowie die Wohn- und Aufenthaltsqualität im Hauptort Lindlar langfristig zu stärken. Die maximale Zuschusshöhe pro Gebäude liegt bei 10.000 Euro, die Bagatellgrenze bei 1.000 Euro pro Maßnahme.

Mit der Richtlinie zum Hof- und Fassadenprogramm wurde außerdem der „Gestaltungsleitfaden Historischer Ortskern“ beschlossen. Er bietet Eigentümerinnen und Eigentümern eine Orientierung für die Gestaltung förderfähiger Maßnahmen.

Beratung und Antragstellung

Interessierte mit einer Projektidee oder einer geplanten Maßnahme am eigenen Gebäude können sich ab sofort an das Ortsteilmanagement Lindlar wenden. Dort gibt es Beratung zu beiden Förderprogrammen, Unterstützung bei der Einordnung der Vorhaben sowie Hinweise zur Antragstellung.

Wichtig: Mit der Umsetzung darf erst nach Bewilligung begonnen werden.

Die Förderrichtlinien und Antragsunterlagen stehen unter www.lindlarer-freiraeume.de zum Download bereit und sind auch im Ortsteilbüro in gedruckter Form erhältlich.

Neues Ortsteilbüro im Severinushaus

Das Ortsteilbüro befindet sich ab sofort im Severinushaus am Kirchplatz 3.
Die zunächst angekündigte Adresse in der Pfarrgasse 2a ist nicht mehr aktuell. Der Zugang erfolgt über den Seiteneingang neben der Pfarrgasse 2.

Die Sprechstunde findet alle zwei Wochen mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr statt. Die jeweils aktuellen Termine werden im Online-Kalender unter www.lindlarer-freiraeume.de veröffentlicht.

Kontakt Ortsteilmanagement Lindlar

Simone Derr
Mobil: 0172 5477817
E-Mail: sderr@stadtplanung-dr-jansen.de

Lena Lammertz
Mobil: 0173 238348
E-Mail: l.lammertz@stadtplanung-dr-jansen.de

Ortsteilbüro
Kirchplatz 3
51789 Lindlar

Sprechstunde
Mittwochs alle zwei Wochen, 15:00 bis 18:00 Uhr, sowie nach Vereinbarung