Der Rat der Gemeinde Lindlar hat in seiner Sitzung am 05.05.2026 mehrheitlich beschlossen, für das Jahr 2026 wieder einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B anzuwenden.
Der Hebesatz wurde aufkommensneutral für alle Grundstücke, also sowohl für Wohngrundstücke als auch für Nichtwohngrundstücke, auf 1.031 Prozent festgesetzt.
Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhalten ab dem 21.05.2026 ihre Grundsteuerbescheide. Mit dem Bescheid werden neben der Grundsteuer auch die Winterdienstgebühren für das Jahr 2026 festgesetzt.
Da zu den sonst üblichen Steuerterminen am 15.02. und 15.05.2026 bislang noch keine Vorauszahlungen fällig wurden, enthält der Bescheid eine Sonderfälligkeit zum 26.06.2026.
Zu diesem Termin werden die beiden Vierteljahresbeträge in einer Summe fällig.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sich entsprechend auf diese Nachzahlung einzustellen.
Detail