Wo finde ich was?

Zwangsversteigerung

Die Vollstreckung umfasst die Pfändung  

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,   
  • von Einkommen beim Arbeitgeber oder in Konten bei Geldinstituten,   
  • jeglicher anderer verwertbarer Rechte,   
  • in Grundbesitz (Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung)  

sowie erforderliche Ermittlungen. 

Die Gemeinde Lindlar vollstreckt nicht nur Forderungen der Gemeinde Lindlar, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (z. B. andere Städte/Gemeinden, GEZ, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen u. a.). 

Für die Vollstreckung hat der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckungsbehörde zu entrichten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können.

Ansprechpartner

Jessika Giesbrecht

Sachbearbeiterin Zentrales Gebäudemanagement
02266 96-220
02266 96-7220
Raum 132
persönliche Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Ihr Anruf wird montags bis freitags in der Zeit von 8:30-12:00 Uhr und montags von 14:00-18:00 Uhr persönlich entgegengenommen und Sie erhalten qualifizierte Auskunft zu Ihrem Anliegen. Aufgrund flexibler Arbeitzeiten kann eine regelmäßige telefonische Erreichbarkeit an den Nachmittagen dienstags bis freitags nicht zugesagt werden.