Wo finde ich was?

Zwangsversteigerung

Die Vollstreckung umfasst die Pfändung  

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,   
  • von Einkommen beim Arbeitgeber oder in Konten bei Geldinstituten,   
  • jeglicher anderer verwertbarer Rechte,   
  • in Grundbesitz (Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung)  

sowie erforderliche Ermittlungen. 

Die Gemeinde Lindlar vollstreckt nicht nur Forderungen der Gemeinde Lindlar, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (z. B. andere Städte/Gemeinden, GEZ, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen u. a.). 

Für die Vollstreckung hat der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckungsbehörde zu entrichten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können.

Ansprechpartner

Jessika Giesbrecht

Amtshilfeersuchen, Vollstreckung
02266 96-235
Raum 320
persönliche Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr