Wo finde ich was?

Winterdienst

Der Winterdienst auf den Gemeindestraßen wird durch den Technischen Betrieb Engelskirchen/Lindlar (TeBEL) durchgeführt. Die Gemeinde Lindlar erhebt hierfür Winterdienstgebühren. Winterdienst ist bei bestimmten Witterungsverhältnissen (Schneefall, Frost, Eisregen, Schneeregen) und den daraus resultierenden Folgen (Schneeglätte, Eisglätte, Reifglätte, Eisregen) durchzuführen.

TeBEL – Technischer Betrieb Engelskirchen/Lindlar AöR
Gerberstraße 1
51789 Lindlar
Tel. 02266 47830-0

Winterdienstgebühren

Gebührenpflichtig sind jeweils die Eigentümer der Grundstücke, die von der gereinigten Straße erschlossen werden. Maßstab für die Gebührenberechnung ist die Grundstückslänge entlang der Straße (Frontlänge), durch die das Grundstück erschlossen ist. Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht oder nicht mit der gesamten der Straße zugewandten Grundstücksseiten an diese Straße, so wird anstelle der Frontlänge bzw. zusätzlich zur Frontlänge die der Straße zugewandte Grundstücksseite zugrunde gelegt (u.a. Hinterlieger).

Niemand zahlt für einen konkreten Straßenabschnitt, sondern jeweils für die allgemeine Aufgabe der Winterwartung. Der Bürger hat in jedem Fall einen Nutzen, auch wenn unmittelbar vor seinem Grundstück kein Winterdienst erfolgt, weil er an einem Stichweg oder ähnlichem wohnt. Der Nutzen besteht darin, dass z.B. die nächstgrößere Straße gereinigt wird.

Die Gebühr ist der jeweils aktuellen Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) zu entnehmen.

Bei Fragen rund um die Winterdienstgebühren wenden Sie sich gern an die rechts angegebenen Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Natalie Raupach

Grundsteuer, Winterdienstveranlagung, Abfallwirtschaft
02266 96-210
Raum 316
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo 8:00-12:00 Uhr