Wo finde ich was?

Wildschaden

Bei Wildschäden an Feldfrüchten und Forstpflanzen muss der entstandene Schaden innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis des Schadenfalles schriftlich beim Ordnungsamt der Gemeinde Lindlar angezeigt werden. Im Anschluss an die Anzeige wird ein Ortstermin mit dem Ziel der Abschätzung des entstandenen Schadens und der gütlichen Einigung vereinbart. An diesem Termin nehmen der Geschädigte, der zuständige Jagdpächter, der amtliche Schätzer und ein/e Mitarbeiter/in des gemeindlichen Ordnungsamtes teil.

Sollte im Falle des Feldfruchtschadens bei diesem Termin keine abschließende Einigung erzielt werden können, so erfolgt ein weiterer Abschätzungs- und Einigungstermin zum Zeitpunkt der Ernte. Die vereinbarte Entschädigung wird durch den zuständigen Jagdpächter entweder in Geld- oder in Naturalleistung ausbezahlt.

Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de

Ansprechpartner
Dirk Podszus

Dirk Podszus

Sachbearbeiter für Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
02266 96-111
Raum E 02
persönliche Erreichbarkeit
nach telefonischer Vereinbarung
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr