Wo finde ich was?

Vollstreckung

Die Vollstreckung umfasst die Pfändung  

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,   
  • von Einkommen beim Arbeitgeber oder in Konten bei Geldinstituten,   
  • jeglicher anderer verwertbarer Rechte,   
  • in Grundbesitz (Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung)  

sowie erforderliche Ermittlungen.

Die Gemeinde Lindlar vollstreckt nicht nur Forderungen der Gemeinde Lindlar, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (z. B. andere Städte/Gemeinden, WDR –AöR-, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen u. a.).

Für die Vollstreckung hat der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckungsbehörde zu entrichten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können.  

Ansprechpartner

Anika Wolf

Sachbearbeiterin im Bereich Vollstreckung
02266/96-205
Raum 301