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Wo finde ich was?
Vollstreckung
Die Vollstreckung umfasst die Pfändung
- beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,
- von Einkommen beim Arbeitgeber oder in Konten bei Geldinstituten,
- jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
- in Grundbesitz (Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung)
sowie erforderliche Ermittlungen.
Die Gemeinde Lindlar vollstreckt nicht nur Forderungen der Gemeinde Lindlar, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (z. B. andere Städte/Gemeinden, WDR –AöR-, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen u. a.).
Für die Vollstreckung hat der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckungsbehörde zu entrichten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können.