Wo finde ich was?

Vollstreckung

Die Vollstreckung umfasst die Pfändung  

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,   
  • von Einkommen beim Arbeitgeber oder in Konten bei Geldinstituten,   
  • jeglicher anderer verwertbarer Rechte,   
  • in Grundbesitz (Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung)  

sowie erforderliche Ermittlungen.

Die Gemeinde Lindlar vollstreckt nicht nur Forderungen der Gemeinde Lindlar, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (z. B. andere Städte/Gemeinden, WDR –AöR-, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen u. a.).

Für die Vollstreckung hat der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckungsbehörde zu entrichten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können.  

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