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Straßenaufbruch

Für die Herstellung von Anschlussleitungen oder Bordsteinabsenkungen sind in der Regel Arbeiten im Straßenkörper erforderlich. Hierfür ist eine Aufbruchgenehmigung des Straßenbaulastträgers notwendig. Diese wird vom Fachbereich Öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen auf Antrag ausgestellt und ist kostenpflichtig. Die Arbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn zusätzlich die erforderliche straßenverekhrsrechtliche Genehmigung, welche das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises auf Antrag erteilt, vorliegt. Zudem muss die Firma über die entsprechende Sach- und Fachkunde für die Ausführung von Tiefbauarbeiten verfügen.

Ansprechpartner

Johannes Klinger

Sachbearbeiter Öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen
02266/96-317
Raum 227
telefonische Erreichbarkeit
Montag - Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhrr
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Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr