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Straßenanliegerbeiträge
Für die erstmalige Herstellung einer Straße oder für deren endgültigen Ausbau werden Beiträge auf der Grundlage des Kommunalen Abgabengesetztes bzw. nach der gemeindlichen Straßenanliegerbeitragssatzung erhoben.
Ansprechpartner
Michael Schneider
Technischer Betriebsleiter Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar, Fachbereichsleiter Öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen