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Sozialhilfe-Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt u. Hilfe zur Pflege nach SGB XII, 7. u. 9. Kapitel
In Einzelfällen kann ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt/Hilfe zur Pflege nach SGB XII 7. Kapitel bestehen.
Darüber hinaus können in besonderen Bedarfssituationen zusätzliche Leistungen (Hilfe in besonderen Lebenslagen) nach SGB XII 9. Kapitel gewährt werden, z.B.
- Hilfe zur Pflege (ergänzende Leistungen)
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Bestattungskosten
Ansprechpartner
Andrea Beckmann-Hinrichs
Sachbearbeiterin Familie, Senioren, Jugend und Soziales
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprachetelefonische Erreichbarkeit
Mo 08:30-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 UhrMi-Fr 8:30-12:00 Uhr