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Wo finde ich was?
Schulzuführungen (Zwangs-)
In NRW besteht Schulpflicht. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler von Berufsschulen, wenn sie vor ihrem 18. Lebensjahr dort eingeschult wurden. Nach erfolgloser Aufforderung des Schülers durch die Schule, seiner Schulpflicht nachzukommen, kann auf Antrag der Schule, der Fachbereich Sicherheit und Ordnung per unmittelbarem Zwang den Schüler der Schule zuführen.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de
Ansprechpartner
Dirk Podszus
Sachbearbeiter für Allgemeine Ordnungsangelegenheiten