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Ratten- und Ungezieferbekämpfung

Auf privaten Flächen obliegt die Ratten- und Ungezieferbekämpfung zunächst dem Grundstückseigentümer. Kommt dieser der Verpflichtung nicht nach, kann seine Verpflichtung per Ordnungsverfügung unter Androhung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder Ersatzvornahme durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung) durchgesetzt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung.

Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de

Ansprechpartner
Dirk Podszus

Dirk Podszus

Sachbearbeiter für Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
02266 96-111
Raum E 02
persönliche Erreichbarkeit
nach telefonischer Vereinbarung
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr