Wo finde ich was?

Pfändung

Die Vollstreckung umfasst die Pfändung

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,
  • von Einkommen beim Arbeitgeber oder in Konten bei Geldinstituten,
  • jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
  • in Grundbesitz (Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung)

sowie erforderliche Ermittlungen.

Die Gemeinde Lindlar vollstreckt nicht nur Forderungen der Gemeinde Lindlar, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (z. B. andere Städte/Gemeinden, GEZ, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen u. a.).

Für die Vollstreckung hat der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckungsbehörde zu entrichten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können.

Ansprechpartner

Jessika Giesbrecht

Sachbearbeiterin Abgaben und Gemeindekasse, Vollziehungsbeamtin
02266 96-235
02266 96-7235
Raum 302
persönliche Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Ihr Anruf wird montags bis freitags in der Zeit von 8:30-12:00 Uhr und montags von 14:00-18:00 Uhr persönlich entgegengenommen und Sie erhalten qualifizierte Auskunft zu Ihrem Anliegen. Aufgrund flexibler Arbeitzeiten kann eine regelmäßige telefonische Erreichbarkeit an den Nachmittagen dienstags bis freitags nicht zugesagt werden.