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Wo finde ich was?
Ordnungswidrigkeiten
Haben Sie einen Verwarngeldbescheid oder eine Anhörung wegen einer sonstigen Ordnungswidrigkeit erhalten, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung. Ihre telefonische Meldung hemmt nicht die Frist zur Äußerung. Im Anhörungsschreiben müssen Sie Ihre Personalien angeben, ansonsten droht ein weiteres Bußgeldverfahren. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Allerdings erfolgt dann die Verwaltungsentscheidung nach Aktenlage.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de
Weitere Synonyme
- Bußgeld
- Knöllchen
- Verwarngeld
- Verwarnung
- ordnungswidrig
Ansprechpartner
Ulf Engelmann
Fachbereichsleiter Sicherheit und Ordnung; allgemeines und besonderes Ordnungsbehördenrecht