Wo finde ich was?
Meldebescheinigungen
Die Meldebescheinigung nach §18 Bundesmeldegesetz (BMG) dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche sowie private Zwecke verwendet werden und enthält folgende Angaben:
- Familienname
- Frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Sie können eine Meldebescheinigung entweder online über unsere Webseite (Link zum Online-Antrag) oder persönlich beim Einwohnermeldeamt im Rathaus beantragen. In beiden Fällen wird eine Gebühr von 9 Euro erhoben. Beim Online-Antrag wird Ihnen die Bescheinigung per Post zu geschickt. Die Bearbeitungsdauer beträgt dabei zwischen 3 und 7 Arbeitstagen.
Eine Bescheinigung z.B. für gesetzliche (deutsche) Rentenzwecke (nicht Betriebs- oder Auslandsrenten), das Arbeitsamt, das Jobcenter oder die Kindergeldkasse ist gebührenfrei. Die gebührenfreie Erstellung ist allerdings nur bei persönlicher Vorsprache im Einwohnermeldeamt möglich.
Erweiterte Meldebescheinigungen
Des Weiteren besteht die Möglichkeit eine erweiterte Meldebescheinigung nach §18 Bundesmeldegesetz (BMG) zu beantragen. Sie dient zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat. Die erweiterte Meldebescheinigung enthält:
- Familienname
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
Zusätzlich können Sie folgende Daten auswählen, welche auf der erweiterten Meldebescheinigung angedruckt werden sollen:
- frühere Namen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Geschlecht
- Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
- derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
- Familienstand
- Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
- Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers sowie Sperrkennwort und Sperrsumme des Personalausweises
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann ebenfalls entweder online über unsere Webseite (Link zum Online-Antrag) oder persönlich beim Einwohnermeldeamt im Rathaus beantragt werden. In beiden Fällen wird eine Gebühr von 9 Euro erhoben. Beim Online-Antrag wird Ihnen die Bescheinigung per Post zu geschickt. Die Bearbeitungsdauer beträgt dabei zwischen 3 und 7 Arbeitstagen.