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Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt

Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kap. 3 SGB XII sind Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und Leistungen der Grundsicherung nach Kap. 4 SGB XII haben. Die Leistungsgewährung wird auf Antrag geprüft.

Für Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden.

Ansprechpartner

Jülide Akdogan

Sachbearbeiterin Familie, Senioren, Jugend und Soziales
02266 96-219
Raum 100
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo, Di, Do, Fr 08:30-12:00 Uhr, Mi geschlossen

Bruno Schneider

Sachbearbeiter Familien, Senioren, Jugend und Soziales
02266 96-228
Raum 100
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo 08:30-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 Uhr, Di, Do u. Fr 08:30-12:00 Uhr, Mi geschlossen