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Kindergartenbeiträge
Entsprechend der Satzung des örtlichen Jugendhilfeträgers sind Elternbeiträge zum Besuch des Kindergartens zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Jahreseinkommen der Familie.
Vom Kindergarten erhalten Sie eine "Verbindliche Erklärung", die mit entsprechenden Einkommensnachweisen bei der Gemeinde abzugeben ist.
Nähere Informationen, wie die Satzung des örtlichen Jugendhilfeträgers, Beitragstabellen und Formulare, finden Sie auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises unter folgendem Link: Oberbergischer Kreis: Tagesbetreuung für Kinder (obk.de)
Weitere Synonyme
- Elternbeitrag
- Kindergartenbeitrag
Ansprechpartner
Janine Gaspardo
Sachbearbeiterin Familie, Senioren, Jugend und Soziales