Wo finde ich was?

Kindergartenbeiträge

Entsprechend der Satzung des örtlichen Jugendhilfeträgers sind Elternbeiträge zum Besuch des Kindergartens zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Jahreseinkommen der Familie.

Vom Kindergarten erhalten Sie eine "Verbindliche Erklärung", die mit entsprechenden Einkommensnachweisen bei der Gemeinde abzugeben ist.

Nähere Informationen, wie die Satzung des örtlichen Jugendhilfeträgers, Beitragstabellen und Formulare, finden Sie auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises unter folgendem Link: Oberbergischer Kreis: Tagesbetreuung für Kinder (obk.de)

 

 

Ansprechpartner

Janine Gaspardo

Sachbearbeiterin Familie, Senioren, Jugend und Soziales
02266 96-218
Raum 125
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo - Fr 8:30 - 12:00 Uhr