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Hebesätze
Die Hebesätze der Gemeinde Lindlar dienen der Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer. Die Bemessungsgrundlagen werden vom zuständigen Finanzamt ermittelt und festgesetzt (Grund- und Gewerbesteuermeßbescheid). Auf diesen Wert wendet die Gemeinde den satzungsgemäß festgelegten Hebesatz an und veranlagt die Steuer gegenüber dem Bürger.
Die Hebesätze betragen rückwirkend seit 01.01.2025:
- Grundsteuer A = 442 v.H.
- Grundsteuer B Wohngrundstücke = 919 v.H.
- Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke = 1.491 v.H.
- Gewerbesteuer = 540 v.H.
Ansprechpartner
Karl-Heinz Fleck
Fachleiter Abgaben und Gemeindekasse