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Hebesätze

Die Hebesätze der Gemeinde Lindlar dienen der Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer. Die Bemessungsgrundlagen werden vom zuständigen Finanzamt ermittelt und festgesetzt (Grund- und Gewerbesteuermeßbescheid). Auf diesen Wert wendet die Gemeinde den satzungsgemäß festgelegten Hebesatz an und veranlagt die Steuer gegenüber dem Bürger.

Die Hebesätze betragen rückwirkend seit 01.01.2025:

  • Grundsteuer A = 442 v.H.
  • Grundsteuer B Wohngrundstücke = 919 v.H.
  • Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke = 1.491 v.H.
  • Gewerbesteuer = 540 v.H.
     

Ansprechpartner

Karl-Heinz Fleck

Fachleiter Abgaben und Gemeindekasse
02266 96-200
02266 96-7200
Raum 316
persönliche Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Ihr Anruf wird montags bis freitags in der Zeit von 8:30-12:00 Uhr und montags von 14:00-18:00 Uhr persönlich entgegengenommen und Sie erhalten qualifizierte Auskunft zu Ihrem Anliegen. Aufgrund flexibler Arbeitzeiten kann eine regelmäßige telefonische Erreichbarkeit an den Nachmittagen dienstags bis freitags nicht zugesagt werden.