Wo finde ich was?

Hebesätze

Die Hebesätze der Gemeinde Lindlar dienen der Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer. Die Bemessungsgrundlagen werden vom zuständigen Finanzamt ermittelt und festgesetzt (Grund- und Gewerbesteuermeßbescheid). Auf diesen Wert wendet die Gemeinde den satzungsgemäß festgelegten Hebesatz an und veranlagt die Steuer gegenüber dem Bürger.

Die Hebesätze betragen ab 01.01.2021:

  • Grundsteuer A = 400 v.H.
  • Grundsteuer B = 665 v.H.
  • Gewerbesteuer = 495 v.H.

Ansprechpartner