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Grundsteuer

Derzeit wird die Grundsteuer auf der Basis von Einheitswerten erhoben, aus denen in Kombination mit einer Grundsteuermesszahl der Grundsteuermessbetrag errechnet wird.

Arten

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen
Hebesatz ab 2021: 400 %
Grundsteuer B für sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke
Hebesatz ab 2021: 665 %

Der Einheitswertbescheid erlässt das

Finanzamt Wipperfürth
– Bewertungsstelle –
Am Stauweiher 3
51688 Wipperfürth
Telefon: 02267/870-0

Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert. Am Ende dieser Rechnung steht dann der jährliche Grundsteuerbetrag fest. Diese wird jedem Grundstückeigentümer* durch den Abgabenbescheid* berechnet. Diese Abgaben werden zusammen mit anderen Grundbesitzabgaben zu je einem Viertel des Jahresbetrages zum 15.02.; 15.05.; 15.08. und 15.11. fällig.

*Eigentumswechsel

Wird der Grundbesitz unterjährig veräußert, so ist der Verkäufer grundsätzlich bis zur Fortschreibung auf den neuen Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.

Außer, Verkäufer und neuer Eigentümer schließen einen Vertrag für eine „Vorzeitige Umschreibung“. Dann kann Grundbesitz auch unterjährig umgeschrieben werden.

*Abgabenbescheid

Mit dem Abgabenbescheid werden dem Bürger folgende Abgaben, Gebühren und Steuern berechnet (SEPA-Lastschriftmandat):

  • Grundsteuer A und B
  • Müllabfuhrgebühren
  • Winterdienstgebühren
  • Hundesteuer
  • Gewerbesteuer
  • Vergnügungssteuer

Der Abgabenbescheid ergeht grundsätzlich einmal zu Beginn des Jahres. Eventuelle Änderungen werden im Laufe des Jahres durch einen Veränderungsbescheid bekannt gegeben. Die zu zahlenden Beträge inklusive Fälligkeitsterminen sind dem Abgabenbescheid zu entnehmen.

Ansprechpartner

Natalie Raupach

Grundsteuer, Winterdienstveranlagung, Abfallwirtschaft
02266 96-210
Raum 316
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo 8:00-12:00 Uhr