Wo finde ich was?

Grundsicherung im Alter

Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbs­gemindert und mindestens 18 Jahre alt sind, können Leistungen nach dem 12. Sozialgesetzbuch erhalten, wenn sonstiges Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen.

Für Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin.

Ansprechpartner

Marion Clasen

Sachbearbeiterin Familie, Senioren, Jugend und Soziales
02266 96-226
Raum 126
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo 8:30-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 Uhr, Di-Fr 08:30-12.00 Uhr