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Sozialhilfe-Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, 4. Kapitel

Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind, können Leistungen nach dem 12. Sozialgesetzbuch erhalten, wenn sonstiges Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen.

Für weitere Informationen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden:

Buchstaben A-F: Herr Schneider
Buchstaben G-Z: Frau Clasen

Ansprechpartner

Marion Clasen

Sachbearbeiterin Familie, Senioren, Jugend und Soziales
02266 96-226
Raum 115
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 08:30-12.00 Uhr

Bruno Schneider

Sachgebietsleitung Familien, Senioren, Jugend und Soziales
02266 96-228
Raum 102
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo 08:30-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 Uhr
Di, Do u. Fr 08:30-12:00 Uhr
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