Wo finde ich was?
Sozialhilfe-Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, 4. Kapitel
Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind, können Leistungen nach dem 12. Sozialgesetzbuch erhalten, wenn sonstiges Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen.
Für weitere Informationen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden:
Buchstaben A-F: Herr Schneider
Buchstaben G-Z: Frau Clasen
Ansprechpartner
Marion Clasen
Sachbearbeiterin Familie, Senioren, Jugend und Soziales
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprachetelefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 08:30-12.00 UhrBruno Schneider
Sachgebietsleitung Familien, Senioren, Jugend und Soziales
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprachetelefonische Erreichbarkeit
Mo 08:30-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 UhrDi, Do u. Fr 08:30-12:00 Uhr
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