Wo finde ich was?

Gleichstellungsbeauftrage

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Deshalb sind Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern gemäß § 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung verpflichtet hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.lindlar.de/politik-und-verwaltung/verwaltung/die-gleichstellungsbeauftragte.html

 

Ansprechpartner

Inga Kronenberg

Soziale Betreuung; Gleichstellungsbeauftragte
02266 96-417
Raum E16
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr sowie Mo 14:00-18:00 Uhr