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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die an die Gemeinde entrichtet wird und als sogenannte Realsteuer auf den Ertrag eines Gewerbes erhoben wird.

Die Steuer ist im Gewerbesteuergesetz (GwStG vom 21. März 1991 –BGBl I S. 815- mit späteren Änderungen) geregelt.

Zahlungspflichtig sind alle stehenden Gewerbebetriebe im Sinne des Einkommensteuergesetztes (EStG), die im Inland eine Betriebsstätte haben.

Um die tatsächliche zu entrichtende Gewerbesteuer zu berechnen, werden das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftssteuergesetz herangezogen. Der Gewerbeertrag wird als Besteuerungsgrundlage herangezogen.

Die Gewerbesteuer wird von dem Finanzamt – in dessen Zuständigkeit sich der Ort der Geschäftsleitung befindet – erhoben. Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich an die zuständige Gemeinde im Voraus entrichtet. Die Termine für die Vorauszahlungen sind auf den 15. Februar, Mai, August und November festgelegt. Jede Vorauszahlung beträgt ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

Aufgrund des vom Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheides setzt die Gemeinde (Fachbereich Steuern) die Gewerbesteuer unter Anwendung des von der ihr festgelegten Hebesatzes (ab 2017 495 %) mittels Steuerbescheid fest.

Beginn und Ende der Gewerbetätigkeit in der Gemeinde ist im Fachbereich Ordnung (Gewerbeangelegenheiten) anzuzeigen.

Ansprechpartner

Natalie Raupach

Grundsteuer, Winterdienstveranlagung, Abfallwirtschaft
02266 96-210
Raum 316
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo 8:00-12:00 Uhr