Wo finde ich was?

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob der Betreffende straffällig geworden ist. Andere Begriffe sind: Polizeiliches Führungszeugnis, Bundeszentralregisterauszug. Es wird vom Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. 

Voraussetzungen:

  • Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes bei Wohnsitz im Inland zu stellen.

  • Bis zum 18. Lebensjahr kann der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

  • Der Antragsteller hat persönlich vorzusprechen. Die Beantragung durch Bevollmächtigte ist gesetzlich nicht erlaubt 
    (§ 30 Bundes­zentral­register­gesetz).

  • Schriftliche Antragstellung ist möglich, wenn die Unterschrift des Antragstellers öffentlich oder amtlich beglaubigt wurde.

 

Arten von Führungszeugnissen:

  • Es gibt Führungszeugnisse für private Zwecke (Privat­führungszeugnisse), die dem Antragsteller nach Hause geschickt werden.

  • Es gibt Führungszeugnisse für Behörden (Behörden­führungszeugnisse), welche sofort an die entsprechende Behörde weitergeleitet werden. Bitte bringen Sie das Anforderungsschreiben der Behörde mit.

  • Und es gibt erweiterte Führungszeugnisse für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde - bspw. werden diese für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen benötigt. Hierfür ist das Anforderungsschreiben des Arbeitgebers mitzubringen.

Der Antrag geht von der Meldebehörde online zum Bundeszentralregister. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und verschickt.

Das Führungszeugnis kann auch online beantragt werden:

Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei einem erweiterten Führungszeugnis nach § 30a BZRG zusätzlich:
  • Schreiben der anfordernden Stelle

Gebühren:

13,00 €

Zahlungsarten:

Barzahlung
EC-Karte

Eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen istüber das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich. Dieses ist unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar.

Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:

  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Die ab dem 1. November 2014 verfügbare AusweisApp2. Frühere Versionen sind nicht nutzbar.
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Weitere Informationen zum Online-Antrag finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz.

Ansprechpartner

Maria Behrendt

Sachbearbeiterin Sicherheit und Ordnung; Einwohnermeldeamt
02266-96-119
Raum E 19
persönliche Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch und Freitag lediglich nach Terminvereinbarung per Telefon oder unter folgendem Link: https://termine.lindlar.de/ Dienstag und Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr Telefon: 02266 96-119
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Di-Do-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr

Jutta Engeln

Sachbearbeiterin Sicherheit und Ordnung; Einwohnermeldeamt
02266 96-120
Raum E 18
persönliche Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch und Freitag lediglich nach Terminvereinbarung per Telefon oder unter folgendem Link: https://termine.lindlar.de/ Dienstag und Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr Telefon: 02266 96-120
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi, Do 14:00-15:00 Uhr

Corinna Lorenz

Sachbearbeiterin Sicherheit und Ordnung; Einwohnermeldeamt
02266 96-118
Raum E 17
persönliche Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch und Freitag lediglich nach Terminvereinbarung per Telefon oder unter folgendem Link: https://termine.lindlar.de/ Dienstag und Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr Telefon: 02266 96-118
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr