Wo finde ich was?
Fischereischein
Für das Angeln in Nordrhein-Westfalen ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.
Im Juli 2026 wurde das Verfahren digitalisiert. Seitdem wird der Fischereischein in Form einer Scheckkarte ausgestellt.
Der neue Fischereischein gilt unbefristet. Zum Angeln muss jedoch eine Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre entrichtet werden.
Wer bereits vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein
erhalten hat, muss bei der Antragstellung grundsätzlich das Original des bisherigen
Fischereischeins oder Prüfungszeugnisses vorlegen.
Fischereischein und -abgabe können auch online beantragt werden. Bei Nutzung des
Onlinedienstes fallen geringere Gebühren an.
Für die Online-Beantragung sind ein Bund ID-Konto und die Online-Ausweisfunktion erforderlich.
Digitale Nachweise werden sofort bereitgestellt; die Scheckkarte wird später per Post zugestellt,
Jugendlfischereischeine werden nicht mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche von 10 - 15
dürfen in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln und müssen einen
ldentitäts- oder Schülerausweis mitführen.
Alte nordrhein-westfälische Fischereischeine bleiben bis zu Ihrem Ablauf gültig, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030.
Kosten
Jahresfischereischein 16,00 €
Fünfjahresfischereischein 48,00 €