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Feuerwerke

Das Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb der Zeit des Jahreswechsels muss der örtlichen Ordnungsbehörde gegenüber zwei Wochen vorher angezeigt und von einem Pyrotechniker mit einem Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz durchgeführt werden. Das gleiche gilt für Feuerwerkskörper der Klassen III und IV ("Großfeuerwerk"), welche in der Regel durch einen Feuerwerker abgebrannt werden müssen.

Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende E-Mail Adresse wenden: ordnungsamt@lindlar.de

Ansprechpartner
Dirk Podszus

Dirk Podszus

Sachbearbeiter für Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
02266 96-111
Raum E 02
persönliche Erreichbarkeit
nach telefonischer Vereinbarung
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr