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Erschließungsverträge

In den Bereichen, in denen die Gemeinde eine Erschließung erst in späterer Zeit beabsichtigt können Erschließungsverträge mit Bürgergemeinschaften oder anderen Erschließungsträgern zum sofortigen Ausbau einer Erschließungsanlage abgeschlossen werden.

Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Beschluss des Bau- und Planungsausschusses.

Ansprechpartner

Christina Beuth

Sachbearbeiterin für das Beitrags- und Erschließungswesen und Kleinkläranlagen
02266 96-420
Raum 213
persönliche Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr

Michael Schneider

Technischer Betriebsleiter Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar, Fachbereichsleiter Öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen
02266 96-315
Raum 201
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi.14.00-16.00 Uhr, Do 14:00-15:00Uhr