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Erschließungsverträge
In den Bereichen, in denen die Gemeinde eine Erschließung erst in späterer Zeit beabsichtigt können Erschließungsverträge mit Bürgergemeinschaften oder anderen Erschließungsträgern zum sofortigen Ausbau einer Erschließungsanlage abgeschlossen werden.
Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Beschluss des Bau- und Planungsausschusses.
Ansprechpartner
Christina Beuth
Sachbearbeiterin für das Beitrags- und Erschließungswesen und Kleinkläranlagen
persönliche Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhrtelefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-15:00 UhrMichael Schneider
Technischer Betriebsleiter Gemeindewerk Wasser und Abwasser Lindlar, Fachbereichsleiter Öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen