Wo finde ich was?

Behindertenparkplatz

Bei einer Schwerbehinderung mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder für Blinde (Merkzeichen "aG" bzw. "Bl" im Schwerbehindertenausweis) ist es mit dem entsprechenden Parkausweis erlaubt ausgewiesene Behindertenparkplätze zu nutzen.

Den Antrag stellen Sie bitte beim Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises. Nähere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link

Ansprechpartner