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Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er enthält in der Regel mindestens Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die örtlichen Verkehrsflächen. Ein geplantes Bauvorhaben ist dann zulässig, wenn es den Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Darüber hinaus können bei Bedarf noch weitere Festsetzungen getroffen werden, wie z. B. Flächen für Nebenanlagen (Garagen), maximale Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden oder der Erhalt bzw. die Anpflanzung von Bäumen in einem Bebauungsplan festgesetzt werden. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist gesetzlich im Baugesetzbuch geregelt. Ein wichtiger Schritt im Zuge der Aufstellung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Dabei geht es darum, die Bürger über die Planungen zu Informieren und Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich u. a. durch Ihre Stellungnahmen in die Planung einzubringen und daran mitzuwirken. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist das Aufstellungs- oder Änderungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan rechtskräftig.

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