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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung hat zur Aufgabe, bauliche und sonstige Nutzungen der Grundstücke einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) soll durch die Bauleitplanung eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne).

Ansprechpartner

Anne Otten

0226696305
02266967305
Raum 223
persönliche Erreichbarkeit
Nach vorheriger telefonischer Absprache.
telefonische Erreichbarkeit
Montags 8:30-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Dienstags, Donnerstags & Freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr