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Bauleitplanung
Die Bauleitplanung hat zur Aufgabe, bauliche und sonstige Nutzungen der Grundstücke einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) soll durch die Bauleitplanung eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne).
Ansprechpartner
Anne Otten
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