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Anmeldung/Abmeldung/Ummeldung

Wohnsitz - Anmeldung

Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen.

Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung oder der Gerichtsbeschluss sind mitzubringen.

Grundsätzlich ist die Anmeldung persönlich vorzunehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich mit einer Vollmacht (Kopie Ausweis) vertreten lassen, bei Familien genügt eine Unterschrift. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, die erforderlichen Auskünfte über alle Meldepflichtigen erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt- oder Nebenwohnung).

Frist:
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Ordnungswidrigkeit:
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.

Details

Dokumente

  • Personalausweis und/oder Reisepass oder
  • Original-Geburtsurkunde
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Vollmacht

Bei Anmeldung durch Dritte (bei Personen ab dem 16. Lebensjahr):

  • Original-Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten

Gebühren:

Es werden keine Gebühren erhoben

Abmeldung:

Bei Verzug innerhalb der Bundesrepublik nicht erforderlich.

Ab 01.11.2015 besteht für Sie wieder die Pflicht, sich innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt abzumelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz aus der Gemeinde Lindlar ins Ausland verlegen.

Beantragung: persönlich

Unterlagen: Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch

Ummeldung:

Der Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.

Beantragung: persönlich

Unterlagen: Wohnungsgeberbestätigung, Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis

Ansprechpartner

Maria Behrendt

Sachbearbeiterin Sicherheit und Ordnung; Einwohnermeldeamt
02266-96-119
Raum E 19
persönliche Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch und Freitag lediglich nach Terminvereinbarung per Telefon oder unter folgendem Link: https://termine.lindlar.de/ Dienstag und Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr Telefon: 02266 96-119
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Di-Do-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr

Jutta Engeln

Sachbearbeiterin Sicherheit und Ordnung; Einwohnermeldeamt
02266 96-120
Raum E 18
persönliche Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch und Freitag lediglich nach Terminvereinbarung per Telefon oder unter folgendem Link: https://termine.lindlar.de/ Dienstag und Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr Telefon: 02266 96-120
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi, Do 14:00-15:00 Uhr

Corinna Lorenz

Sachbearbeiterin Sicherheit und Ordnung; Einwohnermeldeamt
02266 96-118
Raum E 17
persönliche Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch und Freitag lediglich nach Terminvereinbarung per Telefon oder unter folgendem Link: https://termine.lindlar.de/ Dienstag und Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr Telefon: 02266 96-118
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr