Wo finde ich was?
Anmeldung/Abmeldung/Ummeldung
Wohnsitz - Anmeldung
Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen.
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung oder der Gerichtsbeschluss sind mitzubringen.
Grundsätzlich ist die Anmeldung persönlich vorzunehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich mit einer Vollmacht (Kopie Ausweis) vertreten lassen, bei Familien genügt eine Unterschrift. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, die erforderlichen Auskünfte über alle Meldepflichtigen erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt- oder Nebenwohnung).
Frist:
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Ordnungswidrigkeit:
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.
Details
Dokumente
- Personalausweis und/oder Reisepass oder
- Original-Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Vollmacht
Bei Anmeldung durch Dritte (bei Personen ab dem 16. Lebensjahr):
- Original-Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
Gebühren:
Es werden keine Gebühren erhoben
Abmeldung:
Bei Verzug innerhalb der Bundesrepublik nicht erforderlich.
Ab 01.11.2015 besteht für Sie wieder die Pflicht, sich innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt abzumelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz aus der Gemeinde Lindlar ins Ausland verlegen.
Beantragung: persönlich
Unterlagen: Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch
Ummeldung:
Der Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.
Beantragung: persönlich
Unterlagen: Wohnungsgeberbestätigung, Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis