Wo finde ich was?

Amtshilfeersuchen

Die Gemeinde Lindlar vollstreckt auf Grund der örtlichen Finanzhoheit für andere Städte und Gemeinden in Deutschland deren Ansprüche in das bewegliche Vermögen der Schuldner innerhalb Lindlars.

Zahlreiche sonstige juristische Personen der mittelbaren Verwaltung der Bundesländer, die nicht selbst vollstrecken, ersuchen die Gemeinde Lindlar als zuständige Behörde um Vollstreckung im Wege der Amtshilfe.

Hierzu zählen unter anderem:

  •  Rundfunkgebühren (GEZ)
  •  Industrie- und Handelskammern
  •  Betriebskrankenkassen
  •  Handwerkskammern und -innungen
  •  Schornsteinfeger
  •  Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
  •  Abfall-, Wasser-, Kanal-, Deich- und sonstige Zweckverbände
  • sonstige Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Beliehene

Für diese Gläubiger führt die Gemeinde Lindlar die Vollstreckung umfassend, d.h. einschließlich der Pfändung in Forderungen und Rechte (Arbeitseinkommen, Konten u.a.) durch.

Für Gläubigerbehörden ausländischer Staaten bestehen besondere zwischenstaatliche Regelungen.

Ansprechpartner

Jessika Giesbrecht

Amtshilfeersuchen, Vollstreckung
02266 96-235
Raum 320
persönliche Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr