Wo finde ich was?
Abschriften
Es können im einzelnen folgende Beglaubigungen vorgenommen werden:
Abschriftsbeglaubigungen:
Mitzubringen sind:
das Original und die Anzahl der Kopien, die beglaubigt werden sollen
Unterschriftsbeglaubigungen:
Mitzubringen sind: noch nicht unterschriebenes Schriftstück
Aus rechtlichen Gründen können keine Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Geburts- und Heiratsurkunden usw.) vorgenommen werden.
Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an das Standesamt.
Unterlagen: Bei Unterschriftsbeglaubigungen Personalausweis oder Reisepass
Gebühr:
Abschriftsbeglaubigung: 2,80 €; jede weitere Ausfertigung 0,75 € Unterschriftsbeglaubigung: 1,40 €
Ausgenommen sind Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Heirats- und Geburtsurkunden usw.) Hier müssen aus rechtlichen Gründen Abschriften vom Standesamt gefertigt werden.