Wo finde ich was?

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wohnungs- und Sondereigentum wird im Grundbuch des zuständigen Amtsgerichts eintragen. Hierfür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht, die bestätigt, dass die zu bildenden Nutzungseinheiten in sich abgeschlossen sind. Örtlich für Lindlar zuständig ist das Bauamt des oberbergischen Kreises.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.obk.de/cms200/pbu/bau/ge/ab/

Ansprechpartner

Darleene Lippert

Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz Sekretariat
02266 96-306
Raum 219
persönliche Erreichbarkeit
nach telefonischer Vereinbarung
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14.00-16.00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr