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Wo finde ich was?
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wohnungs- und Sondereigentum wird im Grundbuch des zuständigen Amtsgerichts eintragen. Hierfür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht, die bestätigt, dass die zu bildenden Nutzungseinheiten in sich abgeschlossen sind. Örtlich für Lindlar zuständig ist das Bauamt des oberbergischen Kreises.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.obk.de/cms200/pbu/bau/ge/ab/
Ansprechpartner
Darleene Lippert
Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz