Untere Denkmalbehörde

Untere Denkmalbehörde.

Jede Stadt oder Gemeinde in Nordrhein-Westfalen besitzt per Gesetz den Status einer „Unteren Denkmalbehörde“. Denkmäler sind für die Geschichte, für Städte und Siedlungen oder die Arbeitswelt von besonderer Bedeutung. Ob dies der Fall ist, wird in der Regel von Fachleuten geprüft und festgestellt, damit die Objekte unter Denkmalschutz gestellt, gepflegt und sinnvoll genutzt werden. Das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen schreibt vor, Denkmäler in Denkmallisten einzutragen. Erst mit der Eintragung handelt es sich um ein Denkmal und unterliegt dem Denkmalschutzgesetz.

Um das historische Erbe sichtbar zu machen, können eingetragene Baudenkmäler mit der nordrhein-westfälischen Denkmalplakette versehen werden, die für Eigentümer kostenlos bei der Gemeinde Lindlar erhältlich ist.

Eigentümer, die ihr Denkmal instand setzen wollen, müssen sich erst an die Untere Denkmalbehörde wenden. Von dieser bekommen die Eigentümer dann in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland eine „denkmalrechtliche Erlaubnis“. Erst wenn diese denkmalrechtliche Erlaubnis dem Eigentümer vorliegt, darf er mit den Arbeiten beginnen.

Ansprechpartner

Petric Newrzella

Fachbereichsleiter Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz
02266 96-305
Raum 219
persönliche Erreichbarkeit
nach telefonischer Vereinbarung
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14.00-16.00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr
Ansprechpartner

Darleene Lippert

Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz Sekretariat
02266 96-306
Raum 219
persönliche Erreichbarkeit
nach telefonischer Vereinbarung
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14.00-16.00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr