Wo finde ich was?

Schwerbehindertenausweis

Personen, die länger als 6 Monate bzw. dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Zuständig ist das Amt für soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises. Nähere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link

Antragsformulare sind ebenfalls bei der zuständigen Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Ansprechpartner

Marion Clasen

Sachbearbeiterin Familie, Senioren, Jugend und Soziales
02266 96-226
Raum 126
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo 8:30-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 Uhr, Di-Fr 08:30-12.00 Uhr