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Wo finde ich was?
Schwerbehindertenausweis
Personen, die länger als 6 Monate bzw. dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Zuständig ist das Amt für soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises. Nähere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link
Antragsformulare sind ebenfalls bei der zuständigen Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Ansprechpartner
Marion Clasen
Sachbearbeiterin Familie, Senioren, Jugend und Soziales