Nr. 067
067 Haus Pfeifer
Hauptstraße 10
- Amtshaus aus dem Jahr 1625
- Landgericht Lindlar
- Gefängnis und Turm
- Ab dem 18. Jahrhundert Diensträume und Wohnung des Schultheiß
- Ab 1902 Wohn- und Geschäftshaus
Der hintere Teil des Hauses ist das ehemalige Amtshaus aus dem Jahr 1625, als hier das Landgericht Lindlar eingerichtet wurde. Zum Gerichtsbezirk gehörten Lindlar, Hohkeppel und Engelskirchen. Im oberen Teil des Gebäudes fanden die Gerichtstage und Verhandlungen des Landgerichtes statt. Ein Gefängnis und auch ein Turm an der Südseite des Hauses gehörten dazu. Der Gefängnisknecht wohnte im Turm und führte die Bewachung der Gefangenen und die Botengänge für die Verwaltung durch. Der Gefängnis-Aufseher um die Jahrhundertwende war der Polizeibeamte A. Dobberstein.
Zwischen 1750-1760 wurde in der Hauptstraße ein neues Amtshaus für die Diensträume und die Wohnung des Schultheiß gebaut. Der Schultheiß war als Richter des Landgerichtes Lindlar ab dann hier tätig. In diesem Zusammenhang wurde der Turm des alten Amtshauses abgerissen, der Verhandlungsraum und das Gefängnis aber beibehalten. Im Obergeschoß gab es nun neben der Wohnung zwei weitere Zellen, und der Dachboden wurde mit zwei Zimmern ausgestattet. Nach dem Sturz Napoleons und der Übernahme der „Rheinprovinz“ 1815 in den preußischen Staat drohte der Verlust des Standortes Lindlar als Friedensgericht. 1821 entschied man sich für die Beibehaltung Lindlars als Friedensgericht.
Mit der Fertigstellung des neuen Amtsgerichtes 1902 ging das Gebäude in den Besitz von Kaufmann Wilhelm Dahl (Kappen Dahl) und wurde durch einen Vorbau ergänzt und durch weitere Umbauten zu einem Geschäftshaus mit Ladeneinrichtung verändert. Seitdem ist es als Wohn- und Geschäftshaus mit einer langen, erfolgreichen Tradition der Familie Pfeifer erhalten geblieben.
Quellen und Recherche:
- Quellen:
- Infos:
- Dr. J. Gronewald, Gebäude und Straßen in Lindlar, 1996
- Fotos:
- GAL Fotobestand bis 1930 Nr. 46, Foto eines Ölgemäldes,
- GAL Postkartenbestand Nr. 25, 55
- GAL Fotobestand Übergröße Nrn 8,10
- Text: B. Braatz, 2025