Die Gemeinde Lindlar sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Die derzeitige Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen läuft zum Ende dieses Jahres aus. Die Städte und Gemeinden haben 2023 bundesweit die Aufgabe, Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen bei den Amtsgerichten und den Landgerichten aufzustellen.

Um das verantwortungsvolle, aber auch interessante Schöffenamt können sich in diesen Wochen auch in Lindlar Bürgerinnen und Bürger bewerben, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Parallel dazu wird vom  Jugendamt des Oberbergischen Kreises eine Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für die neue Amtsperiode aufgestellt. , und zwar mit Männern und Frauen in gleicher Anzahl.

Der Gemeinderat wird die Schöffenvorschlagsliste bzw. der Jugendhilfeausschuss des Oberbergischen Kreises die Jugendschöffenvorschlagsliste im Juni 2023 beschließen.

Nach der sich jeweils anschließenden einwöchigen Auslegung zu jedermanns Einsicht werden später die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter von einem Wahlgremium gewählt, das im Herbst 2023 beim Amtsgericht zusammen treten wird.

In die Schöffen-Vorschlagsliste kann aufgenommen werden, wer

  • am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt ist
  • am 1. Januar 2024 unter 70 Jahre alt ist
  • mindestens ein Jahr seinen Hauptwohnsitz in Lindlar hat
  • nicht bestimmten Berufsgruppen angehört, die ein Schöffenamt ausschließen.

Bewerbungen zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste bzw. in die Jungendschöffen-Vorschlagsliste

Schriftliche Bewerbungen nimmt die Gemeindeverwaltung, Borromäusstraße 1 , 51789 Lindlar, bis zum 14. April 2023 entgegen.

Ein Bewerbungsformular, das alle notwendigen Angaben vorsieht, können Sie hier herunterladen.

 

Formlose schriftliche Bewerbungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Nachname und gegebenenfalls abweichender Geburtsname,
  • Vorname(n),
  • Staatsangehörigkeit,
  • Geburtsort und –datum,
  • Beruf (bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit),
  • Wohnanschrift.

Neben den schon oben genannten persönlichen Daten ist für die Aufnahme in die Jugendschöffen-Vorschlagsliste noch zusätzlich mitzuteilen, inwiefern die interessierte Person

  • Erfahrungen in der Jugendarbeit mitbringt oder
  • erzieherisch befähigt ist.

 

Weitere Informationen zur Schöffenwahl 2023 finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffenwahl2023.de

 

Für Rückfragen für die Schöffenwahl steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Herr Ulf Engelmann, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, im Rathaus Lindlar (Tel. 02266 / 96114),

bzw. für die Jugendschöffenwahl

Herr Jürgen Töllner, Jugendamt des Oberbergischen Kreises, La-Roche-sur-Yon-Str. 18,  Tel. 02261 / 885244

 

Ansprechpartner Schöffenwahl

Ulf Engelmann

Fachbereichsleiter Sicherheit und Ordnung; allgemeines und besonderes Ordnungsbehördenrecht
02266 96-114
Raum E 05
persönliche Erreichbarkeit
nach telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14.00-16.00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr
Ansprechpartner Jugendschöffenwahl

Jürgen Töllner

Sachbearbeiter Kreisjugendamt
02261/88-5244
02261/88-9725244
Raum A1-29