Wo finde ich was?
Kinderreisepass
Beantragung:
Für alle deutschen Kinder kann ab dem 1. Lebenstag ein Kinderreisepass beantragt werden. Dieser ist nur mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild des Kindes gültig.
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (verheiratete, geschiedene, unverheiratete) dauernd getrennt, so darf der Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz (laut Melderegister) gemeldet ist, den Kinderreisepass beantragen. Der Sorgeberechtigte und der gerichtlich bestellte Betreuer können sich nicht vertreten lassen.
Die Anwesenheit des Kindes ist, unabhängig vom Alter des Kindes, stets erforderlich.
Bei Beantragung ab dem 10. Lebensjahr ist zusätzlich die Unterschrift des Kindes vorgeschrieben.
Der Kinderreisepass wird hier ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden.
Gültigkeit:
Kinderreisepässe sind 1 Jahr gültig und können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein Antrag der Sorgeberechtigten im Einwohnermeldeamt erforderlich.
Details
Dokumente
Bei nicht getrenntlebenden Eltern und gemeinsamen Sorgerecht:
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
- Personalausweis der Erziehungsberechtigten
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten (formlos)und
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Bei Erstbeantragung zusätzlich:
- Geburtsurkunde
Gebühren:
13,00 €
Zahlungsarten:
Barzahlung
EC-Karte
Aktualisierung und Verlängerung Kinderreisepass
Die Verlängerung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes erfolgen.
Wenn der Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann nur eine Neuausstellung erfolgen.
Die Anwesenheit des Kindes ist, unabhängig vom Alter des Kindes, stets erforderlich.
Details
Dokumente
Bei Verlängerung und Aktualisierung
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
Bei nicht getrenntlebenden Eltern und gemeinsamen Sorgerecht:
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
- Personalausweis der Erziehungsberechtigten
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten (formlos) und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Gebühren:
6,00 € für Verlängerung oder Aktualisierung
Zahlungsarten:
Barzahlung
EC-Karte
Weitere Synonyme
- Kinderausweis
- Reisepass