Wo finde ich was?

Kinderreisepass

Beantragung:

Für alle deutschen Kinder kann ab dem 1. Lebenstag ein Kinderreisepass beantragt werden. Dieser ist nur mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild des Kindes gültig.

Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (verheiratete, geschiedene, unverheiratete) dauernd getrennt, so darf der Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz (laut Melderegister) gemeldet ist, den Kinderreisepass beantragen. Der Sorgeberechtigte und der gerichtlich bestellte Betreuer können sich nicht vertreten lassen.

Die Anwesenheit des Kindes ist, unabhängig vom Alter des Kindes, stets erforderlich.

Bei Beantragung ab dem 10. Lebensjahr ist zusätzlich die Unterschrift des Kindes vorgeschrieben.

Der Kinderreisepass wird hier ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden.

Gültigkeit:

Kinderreisepässe sind 1 Jahr gültig und können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein Antrag der Sorgeberechtigten im Einwohnermeldeamt erforderlich.

Details

Dokumente

Bei nicht getrenntlebenden Eltern und gemeinsamen Sorgerecht:

  • aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis der Erziehungsberechtigten
  • Einverständniserklärung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten (formlos)und
    Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Bei Erstbeantragung zusätzlich:

  • Geburtsurkunde

Gebühren:

13,00 € 

Zahlungsarten:

Barzahlung
EC-Karte

 

Aktualisierung und Verlängerung Kinderreisepass

Die Verlängerung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes erfolgen.
Wenn der Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann nur eine Neuausstellung erfolgen. 

Die Anwesenheit des Kindes ist, unabhängig vom Alter des Kindes, stets erforderlich.

Details

Dokumente

Bei Verlängerung und Aktualisierung

  • aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild

Bei nicht getrenntlebenden Eltern und gemeinsamen Sorgerecht:

  • aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis der Erziehungsberechtigten
  • Einverständniserklärung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten (formlos) und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Gebühren:

6,00 € für Verlängerung oder Aktualisierung

Zahlungsarten:

Barzahlung
EC-Karte

 

Weitere Synonyme

  • Kinderausweis
  • Reisepass
Ansprechpartner

Maria Behrendt

Sachbearbeiterin Sicherheit und Ordnung; Einwohnermeldeamt
02266-96-119
Raum E 19
persönliche Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch und Freitag lediglich mit Terminvergabe über folgenden Link Dienstag und Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr Telefon: 02266 96-119
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Di-Do-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr

Corinna Lorenz

Sachbearbeiterin Sicherheit und Ordnung; Einwohnermeldeamt
02266 96-118
Raum E 17
persönliche Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch und Freitag lediglich mit Terminvergabe über folgenden Link Dienstag und Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr Telefon: 02266 96-118
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr