Donnerstag, 20 Mai 2010
Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst "Google Streetview" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will "Google Streetview" die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Dabei ist "Google Streetview" für Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht.
In der Aufnahmeplanung von "Google-Streetview" ist auch der Oberbergische Kreis enthalten.
Nach der Rechtsprüfung durch den Städte- und Gemeindebund des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Kamerafahrten der "Google-Street-View" dem sog. Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen zuzuordnen und somit genehmigungsfrei. Die Gemeinde hat zurzeit keine Möglichkeit, diese Fotografiefahrten zu unterbinden oder einzuschränken.
Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.
Der Widerspruch wird von Google akzeptiert, wenn er per Briefpost, per Fax oder per E-Mail eingereicht wird. Bei einem Widerspruch per E-Mail erfolgt eine Rückfrage an den Absender der E-Mail, um einen Missbrauch des Widerspruchrechts auszuschließen. Telefonische Widersprüche werden nicht akzeptiert.
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden:
Ein Musterwiderspruchschreiben finden Sie hier.
Drucken Sie sich das Widerspruchsschreiben und die E-Mail als Nachweis für die Übersendung an den Adressaten aus.