Gemeinde Lindlar
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Gemäß dem Landeswassergesetz des Landes Nordrhein - Westfalen müssen die Grundstückseigentümer einen Dichtheitsnachweis für die unteririsch verlegten Abwasserleitungen erbringen. Weitere Informationen über die Erfordernisse und das Vorgehen gibt dieser Computeranimationsfilm.

 
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