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Dichtigkeitsprüfung von privaten Abwasserleitungen

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Sehr geehrte Grundstückseigentümerin,
sehr geehrter Grundstückseigentümer,

in den vergangenen Monaten wurde im Landtag NRW das Thema „Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen“ sehr kontrovers diskutiert. Der § 61 a des Landeswassergesetztes NRW, der diese Dichtheitsprüfung regelt, sollte geändert und/oder abgemildert werden. Aufgrund der Landtagswahlen in NRW ist es aber dann zu keiner Änderung des Gesetzes gekommen, so dass die Regelungen zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen im Landeswassergesetz derzeit immer noch gelten.

Sofern bei Ihnen als Grundstückseigentümer/in Unsicherheit besteht, wie im Augenblick mit der Dichtheitsprüfung von Ihrer privaten Abwasseranlage umzugehen ist, sprechen Sie bitte mit den zuständigen Mitarbeitern des Gemeindewerkes Wasser und Abwasser Lindlar, die Ihnen hierzu gern Auskunft geben.

Nachfolgend sind die derzeit noch geltenden gesetzlichen Regelungen zur Dichtheitsprüfung verkürzt dargestellt:

Nach § 61a Landeswassergesetz (LWG) Nordrhein-Westfalen sowie § 15 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Lindlar vom 16.12.2010 muss jede(r) Grundstückseigentümer/in eine Dichtigkeitsprüfung der privaten Abwasserleitungen vornehmen lassen.

Zu prüfen sind die im Erdreich verlegten Abwasserleitungen vom Hauptkanal in der Straße bis einschließlich unter der Bodenplatte des Hauses, die der Fortleitung von Schmutzwasser oder mit diesem vermischtem Niederschlagwasser dienen. Die Prüfpflicht betrifft auch die Schmutzwasser führenden Leitungen vom Haus bis zur Kleinkläranlage.

Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis spätestens 31. Dezember 2015 durchgeführt werden. Die Gemeinde Lindlar kann hiervon abweichende Zeiträume in einer entsprechenden Satzung festlegen. Nach Herstellung von neuen Abwasserleitungen oder nach deren Änderung ist allerdings eine sofortige Dichtheitsprüfung erforderlich.

Die Dichtigkeitsprüfung darf nur von Sachkundigen durchgeführt werden. Eine Auflistung der zugelassenen Sachkundigen können Sie unter http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm aufrufen.

Über das Ergebnis der Prüfung ist eine Bescheinigung samt Lageplan oder Systemskizze der geprüften Leitungen zu fertigen und auf Verlangen der Gemeinde vorzulegen.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auch über die Homepage des Oberbergischen Kreises unter (http://www.obk.de/cms200/service/dicht/index.shtml) und über eine Informationsbroschüre des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_extra/pdf/dichtheitspruefungen.pdf).

Der nachfolgende Animationsfilm „Bürgerinformation zur Grundstücksentwässerung“ veranschaulicht noch einmal in Wort und Bild das Thema Dichtheitsprüfung.

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Für die Beantwortung von weiteren Fragen stehen Ihnen folgende Mitarbeiter des Gemeindewerkes Wasser und Abwasser Lindlar gern zur Verfügung:

Herr Henning Kreitz
Tel.: 02266 96322
E-Mail: henning.kreitz@gemeinde-lindlar.de 

Herr Ralf Urspruch
Tel.:02266 96315
E-Mail: ralf.urspruch@gemeinde-lindlar.de  

 
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