Gemeinde Lindlar
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Informationen zu Ihren Anliegen

Zwangsvollstreckungen

Die Vollstreckung umfasst die Pfändung  

·                    beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,  

·                    von Einkommen beim Arbeitgeber oder in Konten bei Geldinstituten,  

·                    jeglicher anderer verwertbarer Rechte,  

·                    in Grundbesitz (Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung)  

sowie erforderliche Ermittlungen.

Die Gemeinde Lindlar vollstreckt nicht nur Forderungen der Gemeinde Lindlar, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (z.B. andere Städte/Gemeinden, GEZ, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen u.a.).

Für die Vollstreckung hat der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckungsbehörde zu entrichten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können.  

 
 


Öffnungzeit

Montags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwochs 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Zuständigkeit

Finanzen, Rechnungswesen, Controlling > Vollstreckung

Leiter

Informationen zu: Volker Nosek

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: 319

Telefon: 02266/96-200
Telefax: 02266/96-7200
E-Mail an: Volker Nosek

Verantwortungsbreich: Finanzen, Rechnungswesen, Controlling; Steuern

Finanzen, Rechnungswesen, Controlling

Leiter: Volker Nosek

Aufgaben: Finanzen, Rechnungswesen, Controlling

  • Finanzbuchhaltung
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  • Vollstreckung
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  • Zahlungsabwicklung
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Personal: Finanzen, Rechnungswesen, Controlling

Steuern

Leiter: Volker Nosek

Aufgaben: Steuern

  • Steuern
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Personal: Steuern

 
Gemeinde Lindlar · Borromäusstraße 1 · 51789 Lindlar · Tel. 02266/96-0 · Fax 02266/8867 · Kontakt

Anliegen

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