Die Vollstreckung umfasst die Pfändung
· beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,
· von Einkommen beim Arbeitgeber oder in Konten bei Geldinstituten,
· jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
· in Grundbesitz (Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung)
sowie erforderliche Ermittlungen.
Die Gemeinde Lindlar vollstreckt nicht nur Forderungen der Gemeinde Lindlar, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (z.B. andere Städte/Gemeinden, GEZ, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen u.a.).
Für die Vollstreckung hat der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckungsbehörde zu entrichten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können.
Montags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwochs 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: 319
Telefon: 02266/96-200
Telefax: 02266/96-7200
E-Mail an: Volker Nosek
Leiter: Volker Nosek
Leiter: Volker Nosek