Gemeinde Lindlar
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Informationen zu Ihren Anliegen

Wohngeld / Wohnberechtigungsscheine

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es

  • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims
  • als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.


Öffnungzeit

Öffnungszeiten Produktbereich Soziale Leistungen:

Nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter

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Die Wohngeldstelle hat hiervon abweichend folgende Öffnungszeiten:

Montag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr; Dienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr


Zuständigkeit

Familie und Soziales > Subjektbezogene Förderung für Wohnraum und Wohnraumsicherung

Leiter

Informationen zu: Stephan Windhausen

Borromäusstrasse 1
51789 Lindlar
Zimmer: 116

Telefon: 02266/96-227
Telefax: 02266/96-7227
E-Mail an: Stephan Windhausen

Verantwortungsbreich: Familie und Soziales; Jugend

Familie und Soziales

Leiter: Stephan Windhausen

Aufgaben: Familie und Soziales

  • Familie und Soziales
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  • Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen
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  • Seniorenarbeit
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  • Sozialversicherungsangelegenheiten
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  • Subjektbezogene Förderung für Wohnraum und Wohnraumsicherung
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Personal: Familie und Soziales

Jugend

Leiter: Stephan Windhausen

Aufgaben: Jugend

  • Hilfe für junge Menschen und ihre Familien
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  • Kinder- und Jugendarbeit
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Personal: Jugend

 
Gemeinde Lindlar · Borromäusstraße 1 · 51789 Lindlar · Tel. 02266/96-0 · Fax 02266/8867 · Kontakt

Anliegen

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