Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es
als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims
als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Öffnungzeit
Öffnungszeiten Produktbereich Soziale Leistungen:
Nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter
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Die Wohngeldstelle hat hiervon abweichend folgende Öffnungszeiten: